Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Angebote
Unsere Angebote beruhen auf den uns erteilten Auskünften und Informationen. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung. Die Angebote werden nach besten Wissen und
Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
- Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits gegen den Erstempfänger in voller Höhe.
- Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich (innerhalb von 8
Werktagen) mitzuteilen. Andernfalls ist eine Konventionalstrafe in Höhe von fünftausend EURO fällig. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt dem Angebotsempfänger wie
auch uns vorbehalten.
- Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt
auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist
oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen
wird.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines
gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden
Gründen ausgeübt wird. Werden aufgrund mündlicher oder schriftlicher Kauf- oder Mietzusagen Arbeiten veranlaßt, wie z. B. Erstellung von Kauf- oder Mietvertragsentwürfen, Notartermine,
etc. und der Kauf oder die Anmietung kommt aufgrund einer Absage nicht zustande, so berechnen wir 10% der entstandenen Maklerprovision als Bearbeitungsgebühr dem Absagenden.
- Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesen Vertrag weitere vertragliche
Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden. Ebenso besteht Provisionspflicht für Folgegeschäfte, die sich durch unsere
Käufer/Mieter-Nennung ergeben, auch wenn das Erstgeschäft nicht zum Erfolg führte.
- Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine einfache Vertragsabschrift.
- Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit dem Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.
- Kauf
Bei Grundstückskäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert bis € 15 Mio. - jeweils inklusive MWST -
5,95%, von dem Wert über 15 Mio. bis € 25 Mio. 4,76% und von dem Wert über € 25 Mio. 3,57 % vom Käufer.
- Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert bis € 10 Mio. - jeweils inklusive MWST -
5,95%, von dem Wert über 10 Mio. bis € 25 Mio. 4,76% und von dem Wert über € 25 Mio. 3,57 % vom Käufer.
- Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet von dem Wert bis € 5 Mio. - jeweils inklusive MWST - 5,95%, von dem Wert über 5 Mio. bis € 25 Mio. 4,76% und von dem Wert über
€ 25 Mio. 3,57 % vom Käufer. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.
- An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1,19% inkl. MWST vom Erwerber.
- Vermietung und Verpachtung inklusive MWST
- Bei Mietverträgen 3 Bruttomonatsmieten vom Mieter.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr 3% der 10-Jahres-Bruttomiete vom Mieter.
- Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von vorstehenden
Provisionssätzen eine weitere Bruttomonatsmiete vom Mieter.
- Bei einer Staffelmietregelung wird der Mittelmietertrag ermittelt und nach obiger Regelung die Provision berechnet.
- Management- und Franchiseverträge
Bei Abschluß eines Management- oder Franchisevertrages berechnen wir 10% der Gesamt-10-Jahres-Fee. Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
- Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
- Haftungsausschluß
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des
Anspruchs spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Frankfurt am Main.
- Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle
eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.